Kontaktformulare, Abmahnfalle – Was ist zu beachten?

Pflichten beim Kontaktformular auf Ihrer Website nach meiner Recherche:

  1. Es muss ein Hinweis in der Datenschutzerklärung auf die Nutzung der Daten aus dem Kontaktformular geben.
  2. Die Website muss eine SSL/TSL Verschlüsselung (HTTPS://) haben. http://gefunden-werden.design/ssl-tls-zertifikat/
  3. Es sollte ein Button eingebaut werden, damit der Nutzer, der Datenerhebung zustimmt. Etwa in der Art: Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Quelle; https://www.e-recht24.de
  4. Wer die Daten in eine Mailadressenliste übernimmt und den Nutzer Newsletter schickt, muss sich diese auch genehmigen lassen.

Sollte ich weitere Informationen bekommen ergänze ich diesen Beitrag.

Hinweis: Dieser Blogbeitrag ist keine Rechtsberatung, ich gebe nur Hinweise. Ich bin kein Rechtsanwalt.

Quellen:

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20160096

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20U%20121/15

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__2.html

http://www.gesetze-im-internet.de/datenschutz.html

http://www.it-recht-kanzlei.de/kontaktformular-datenschutz-ssl.html

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